Stauden und Gräser zurückschneiden
Die Schnittmaßnahmen müssen Sie bis zum 28. Februar erledigt haben. Denn aus Gründen des Vogelschutzes besteht vom 1. März bis 30. September grundsätzlich ein Schnitt- und Rodeverbot für Gehölze. Das gilt aber nicht für den Formschnitt von Hecken sowie den Pflegeschnitt bei Gartensträuchern und Obstbäumen.
Dort, wo der Winter dem Vorfrühling Platz macht, können Sie mit dem Rückschnitt von Stauden und Gräsern beginnen. Lassen Sie für den Fall eines Kälteeinbruchs einen Teil des Schnittguts als schnell verfügbaren Schutz griffbereit liegen.